Förderung der Fortbildung

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen bietet spezielle Programme zur Förderung der Fort- und Weiterbildung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) an.
     
       Wenn Sie aus Nordrhein-Westfalen (NRW) kommen...

...dann können Sie sich so genannte Bildungsschecks ausstellen lassen. Hierdurch werden 50% der Kosten für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu einem Betrag von maximal 500,– € pro Scheck vom Land NRW getragen. Das heißt, Sie zahlen nur die Hälfte, den anderen Teil kann die Ausbildungseinrichtung unter Vorlage des Schecks direkt mit dem Land NRW abrechnen.

Genauere Informationen über das Bildungsscheckverfahren sowie Antragsformulare und Listen der zuständigen Bewilligungsbehörden sind erhältlich unter

http://www.mags.nrw.de/02_Arbeit/004_Weiterbildung/003_Bildungsscheck/index.php

Haben Sie noch Fragen zu Fördermöglichkeiten? Gerne helfen auch wir Ihnen weiter! Sprechen Sie uns an.

David Danielzyk

Asternweg 25

59394 Nordkirchen

Telefon: 0151-15535650

Telefax: 02596-529062

e-Mail:  fwd-d.danielzyk@gmx.de